AGB
Artikel 1: Definitionen
- Yesthetica Cosmetics BV, handelnd unter dem Namen Skin / Scent, mit Sitz in Hellevoetsluis, Handelskammernummer 74849174, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Verkäufer und Käufer werden gemeinsam als Parteien bezeichnet.
- Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 3: Zahlung
- Der vollständige Kaufpreis ist im Geschäft stets sofort zu zahlen. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer im Verzug, wird der Verkäufer das Inkasso betreiben. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des „Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten“ berechnet.
- Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis
- Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
- Lieferzeiten in Kostenvoranschlägen sind indikativ und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zu Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
- Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannte Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.
Artikel 4.1: Scentbox
- Die Scentbox soll dem Online-Kunden die Möglichkeit bieten, Düfte zu Hause zu erleben.
- 5 Proben nach Wahl für 17,50 € zuzüglich Versandkosten.
- Der Kaufpreis (17,50 €) der Scentbox wird dem Kunden per E-Mail in Form eines einzigartigen Gutscheincodes zurückerstattet.
- Der Gutscheincode kann nur auf skinscent.nl eingelöst werden.
- Der Gutscheincode kann bei der nächsten Bestellung im Bildschirm der Zahlungsmöglichkeiten eingelöst werden.
- Der Gutscheincode kann nicht auf die Scentbox eingelöst werden.
- Der Gutscheincode kann nur in der Kategorie PARFUMS eingelöst werden.
- Der Gutscheincode gilt nicht für andere Kategorien.
- Pro Bestellung kann ein (1) Gutscheincode eingelöst werden.
- Die Proben in der Scentbox werden vom Kunden selbst ausgewählt.
- Für eine falsche Auswahl des Kunden kann Skin / Scent nicht haftbar gemacht werden.
- Es müssen 5 verschiedene Düfte gewählt werden. Mehrere Proben eines Duftes sind pro Scentbox nicht zulässig.
- Die Probe enthält etwa 1,5–2 ml.
- Das Produkt „Scentbox“ ist eine „Dienstleistung“ bzw. ein „Service“.
- Der Kunde kauft einen Gutschein/Rabattcode, keine Proben.
Artikel 5: Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag nach Erhalt der Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt zu laufen, sobald die (gesamte) Bestellung vom Verbraucher erhalten wurde.
- Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgefertigt wurden oder nur eine begrenzte Haltbarkeit haben.
- Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – sofern vernünftigerweise möglich – in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, entsprechend den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.
Artikel 6: Änderung des Vertrags
- Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
- Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so bald wie möglich informieren.
- Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen, informiert der Verkäufer den Käufer hierüber im Voraus schriftlich.
- Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
- Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang
- Sobald die gekaufte Ware vom Käufer in Empfang genommen wurde, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb möglichst kurzer Frist zu (lassen) untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität des Gelieferten dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr daran gestellt werden.
- Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren sind vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer einzureichen.
- Wird die Beschwerde innerhalb der festgelegten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer für diesen Teil des Kaufpreises eine Gutschrift zu erteilen.
- Geringfügige und/oder in der Branche übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
- Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören.
- Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9: Muster und Modelle
- Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird vermutet, dass dieses nur als Hinweis dient, ohne dass die zu liefernde Sache diesem entsprechen muss. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen wird.
- Bei Verträgen über eine unbewegliche Sache wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls als bloßer Hinweis vermutet, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss.
Artikel 10: Lieferung
- Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Laden/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie bei ihm anliefert oder anliefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Sachen ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
- Verweigert der Käufer die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
- Werden die Sachen zugestellt, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Benötigt der Verkäufer Daten des Käufers für die Ausführung des Vertrags, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Sie ist niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder der Teillieferung kommt keine eigenständige Bedeutung zu. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert zu fakturieren.
Artikel 11: Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die der Käufer dadurch erleidet.
- Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien jedenfalls alle Umstände, mit denen der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht rechnen konnte und aufgrund derer die normale Ausführung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrung von Arbeitnehmern, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
- Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien ferner den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer anzulasten.
- Tritt eine der vorgenannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Dauert die in dem vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12: Übertragung von Rechten
- Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als dinglich wirkende Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Sachen und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Sachen zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil dennoch bezahlt wurde. Es liegt dann Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
- Sind Sachen noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Sache wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14: Haftung
- Jede Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Police erhöht.
- Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15: Rügepflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, sodass der Verkäufer in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
- Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Sache zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien
- Sind im Vertrag Garantien aufgenommen, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der Kaufgegenstand dem Vertrag entspricht, dass er ohne Mängel funktioniert und dass er für die Verwendung geeignet ist, die der Käufer beabsichtigt. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt des Kaufgegenstands durch den Käufer.
- Die genannte Garantie bezweckt, zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung zu schaffen, dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie stets vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer im Falle einer Verletzung einer Garantie niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn die Verletzung dem Käufer bekannt war oder durch Untersuchung hätte bekannt sein können.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Verwendung entstanden ist oder wenn – ohne Zustimmung – der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder versucht haben vorzunehmen oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
- Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, ist die Garantie auf die Garantie beschränkt, die von diesem Hersteller gewährt wird.
Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Das niederländische Gericht im Bezirk, in dem Yesthetica Cosmetics BV seinen Sitz/sein Büro hat, ist ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
- Sollten in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend eingestuft werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft.